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Neues für die Nutzung von WhatsApp

Frau sitzt auf einer Bank und schaut auf ihr Smartphone

2. April 2024

  • In wenigen Tagen gelten neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzregelungen für WhatsApp-Nutzende.
  • WhatsApp bzw. der Meta-Konzern reagieren damit auf zwei neue EU-Richtlinien – den Digital Service Act (DAS) und den Digital Markets Act (DMA).
  • Wer WhatsApp weiter wie gewohnt nutzen möchte, muss bis zum 11. April 2024 aktiv den neuen Regeln zustimmen.

Es liegt in unserem Interesse und im Interesse aller WhatsApp-Benutzer*innen (die nicht volljährig sind), Kanäle, WhatsApp-Systeme und Benutzerkonten zu sichern und Bedrohungen, Rechtsverletzungen und schädliche oder unrechtmäßige Aktivitäten zu erkennen und zu untersuchen sowie Schutz, Integrität und Sicherheit zu fördern.

Ergänzende Datenschutzrichtlinien zu WhatsApp-Kanälen

Mehr Sicherheit für Nutzende

Zwei neue EU-Verordnungen sind der Grund für die geänderten Nutzungsbedingungen bei WhatsApp. Der Digital Service Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) nehmen die Online-Plattformen stärker in die Pflicht. Sie muss zum einen ihre Regeln für die Nutzenden transparenter machen und intensiver die vorhandenen europäischen Verbraucherrechte einhalten. Zum anderen verpflichten die Verordnungen die Plattformen, sich verstärkt um die Sicherheit der Nutzenden zu kümmern und sie besonders vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. „Alle Anbieter von Diensten mit Nutzerinhalten müssen Moderationsprozesse haben und nach ihrem nationalen Recht illegale Inhalte grundsätzlich entfernen. Das gilt nicht nur für soziale Netzwerke, sondern grundsätzlich für alle Angebote, wo Nutzer eigene Inhalte erstellen oder hinterlegen können – also etwa auch für YouTube-Kommentare, Wikipedia-Diskussionen oder Buchrezensionen,“ präzisiert Falk Steiner auf heise.de die neuen Verpflichtungen der Plattformen.

Müssen wir aktiv werden?

Bei WhatsApp weist ein kleines grünes Banner über den Chats auf die Veränderungen hin. Am 16. Februar 2024 hatte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen geändert und die Datenschutzrichtlinien ergänzt. Diese treten ab dem 11. April in Kraft. Allerdings müssen wir als Nutzende nur aktiv werden, wenn wir mit den neuen Regeln nicht einverstanden sind. Wer WhatsApp nach dem Stichdatum einfach weiternutzt, hat damit den neuen Regeln zugestimmt. So schreibt es WhatsApp im Hilfebereich. Nur wer die neuen Richtlinien aktiv ablehnt, kann WhatsApp nach dem 11. April 2024 voraussichtlich nicht mehr im gewohnten Umfang nutzen.

Was verändert sich?

Die Veränderungen haben nur bedingt Auswirkungen auf unsere täglichen Aktivitäten auf WhatsApp. Sie machen eher transparent und verbindlich, was auf der Plattform erlaubt und was verboten ist. Gleichzeitig erläutert WhatsApp, wie es das Einhalten der Regeln überprüfen will: „WhatsApp kann sowohl automatisierte Verarbeitungstechniken als auch menschliche Prüfungsteams einsetzen, um für uns verfügbare Informationen, einschließlich Konto-, Gruppen- und Community-Profil-Informationen sowie gemeldete Nachrichten, zu erkennen und auf potenzielle Verstöße gegen die vorliegenden Richtlinien zu prüfen.“  Neben den Informationen zur Überprüfung hat WhatsApp nun auch das Melden und Blockieren von Nachrichten oder Kontakten definiert und die darauffolgenden Prozesse erläutert.

Mindestnutzungsalter gesenkt

In den neuen Nutzungsbedingungen wird das Mindestalter für die Nutzung gesenkt. Statt den bisher geltenden 16 Jahren müssen WhatsApp-Nutzende ab dem 11. April 2024 nur noch mindestens 13 Jahre alt sein. Damit gleicht WhatsApp das Mindestalter in der EU den Regelungen im Rest der Welt an. In den Nutzungsbedingungen empfiehlt WhatsApp dazu recht lapidar, „falls du noch nicht 18 bist, dann bitte einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten, diese Nutzungsbedingungen gemeinsam mit dir zu lesen.“

KI bei WhatsApp?

Große Auswirkungen auf unsere tägliche WhatsApp-Nutzung könnte allerdings der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bewirken. Denn auch der Meta-Konzern - zu dem WhatsApp neben Facebook und Instagram gehört – hat ein eigenes KI-Produkt. MetaAI heißt die weniger bekannte KI-Konkurrenz zum populären ChatGPT von OpenAI. In den USA können WhatsApp-Nutzende schon die Meta-AI-Leistungen nutzen. Sie ermöglichen u.a. das Chatten mit der KI sowie das Generieren von Bildern und Stickern. Zudem kann die KI – wie es im WhatsApp-Hilfebereich heißt – „deine Fragen beantworten, dir etwas beibringen oder dir helfen, neue Ideen zu entwickeln.“ Allerdings wirken die Beschreibungen der KI-Nutzungsoptionen noch etwas „nebulös“. Klar ist, die KI-Funktionen sind bislang nur in englischer Sprache verfügbar und auch nur in bestimmten Ländern. Deutschland gehört (noch) nicht dazu, es ist auch unklar, wann wir WhatsApp mit MetaAI nutzen können.


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