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Christopher Deppe
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Kinder als Influencer:innen im Netz

Spielzeug und Handy mit TikTok-App auf dem Display

23. Januar 2023

  • 86% der jungen Amerikaner:innen sagen laut einer Umfrage, dass sie eine Karriere als Influencer:in anstreben.
  • In Deutschland sind nach dem Analyse-Unternehmen hypeauditor 5 Prozent der Influencer:innen unter 18 Jahren alt.
  • Kinder-Influencer können mit Unterstützung ihrer Eltern mehr Geld durch Videos und Produktplatzierungen verdienen als mancher Erwachsener.

Ab wann sind Kinder Influencer:innen?

„Dreht dein Kind gemeinsam mit dir Videos, die ihr dann z. B. auf YouTube veröffentlicht? Zeigst du deinen Familienalltag z. B. bei Instagram und postest dort auch Aufnahmen von deinem Kind? Hat dein Kind sogar schon einen eigenen Auftritt in einem der großen Social-Media-Dienste?“ – Mit diesen Fragen beginnt eine Handlungsempfehlung für Kinderinfluencing herausgegeben u.a. von der Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“ und der Kommission für Jugendmedienschutz. Die Experten erläutern, wer nur eine Frage mit „Ja“ beantwortet, ist als „Content Creator“ im Netz unterwegs. Er kann „ab einer gewissen Reichweite damit sogar Geld verdienen.“

Die Verlockung des großen Geldes

2.500 Euro bis 14.000 Euro pro Millionen Klicks auf ein Video – so rechnen die Autorinnen des Buches „Falsche Vorbilder“ Alicia Joe und Sabine Winkler auf welt.de die möglichen Einnahmen eines Videos auf YouTube vor. Und es müssen gar nicht so große Klickzahlen sein, wie Alicia Joester gegenüber netzpolitik.org beschreibt: „Man kann das nicht pauschalisieren, aber wenn eine Person 100.000 Abonnent:innen hat und es richtig angeht, kann sie davon in der Regel leben.“ Nun ist es trotzdem sicherlich ein langer Weg, solche Zugriffszahlen für ein Video zu bekommen. Das fatale aber ist, häufig steigern gerade Kinder und Kinderbilder den Erfolg auf YouTube und anderen Plattformen.

Das Mindestalter im Netz und die Eltern

Grundsätzlich gilt – Kinder unter 13 Jahren sind in den sozialen Netzwerken nicht zugelassen. Nutzer:innen unter 16 Jahren dürfen sich laut der Datenschutzgrundverordnung der EU nur mit Zustimmung der Eltern auf den Plattformen anmelden. Die Autoren der Handlungsempfehlungen schreiben dazu unmissverständlich „Du als Elternteil bist also immer in der Verantwortung – egal, ob du dein Kind auf deinem eigenen Kanal oder Profil zeigst oder ob du für dein Kind einen Account angelegt hast oder dein Kind selbst bereits einen Account bei einem der Netzwerke angelegt hat. Es will also wohl überlegt sein, was du deinem Kind in dieser Hinsicht erlaubst, welche Regeln ihr für Inhalte und deren Veröffentlichung festlegt und welche Reichweite ihr damit erzielen wollt.“

Ab wann ist es Kinderarbeit?

Luise Meergans ist Abteilungsleiterin für Kinderrechte und Bildung beim Deutschen Kinderhilfswerk. Sie sagt ganz klar: „Ab dem Moment, ab dem ein Kind einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, ist es Kinderarbeit.“ Allerdings ermöglicht das Jugendarbeitsschutzgesetz laut netzpolitik.org Ausnahmeregelungen. Danach können Kinder „unter strengen Kontrollen von Jugendamt und Arbeitsschutzbehörden an Theatervorstellungen, Werbeveranstaltungen oder Hörfunk-, Film- und Fotaufnahmen mitwirken.“ Dazu noch einmal Luise Meergans: „Das bedeutet zum Beispiel, dass das Jugendamt mitredet, es gibt ein medizinisches Gutachten. Das ist ein großes System, das drumrum gebaut ist, weil dafür gesorgt werden muss, dass dieser Job, den das Kind dort macht, wenn es ein Kinderschauspieler oder eine Kinderschauspielerin ist, nicht das Kindeswohl gefährdet.“ Ob die Ämter sich dieser Aufgabe aber bewusst sind, ist fraglich. Der Online-Elternratgeber schreibt dazu auf einer Extra-Seite zu Kinder-Influencern: „Allerdings sind YouTube und Co. nicht als Orte von (potentieller) Kinderarbeit bei den zuständigen Aufsichtsbehörden auf dem Radar.“

Weitere Infos und Handlungsempfehlungen für Eltern gibt es hier:

Handlungsempfehlung Kinderinfluencing

Checkliste zu Handlungsempfehlungen Kinderinfluencing