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Malteser

Wichtige Fragen

Wo gibt es Herzenswunsch-Wagen? Die Malteser Herzenswunsch-Wagen gibt es an verschiedenen Standorten in Deutschland - Bald auch in Gütersloh. Dieser Wagen ist auch für Ostwestfalen-Lippe zuständig. So können sich auch Patienten aus den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke melden.

Wie sieht ein Herzenswunsch-Wagen aus? Ein Herzenswunsch-Krankenwagen ist ein normaler Krankenwagen, wie er täglich genutzt wird. Außerdem verfügen diese Fahrzeuge über bequemere Matratzen und Lautsprecher für Musik.

Wer fährt mit? Der Patient wird von ausgebildeten und erfahrenen Rettungs- oder Notfallsanitätern oder Rettungsassistenten begleitet, die zusätzlich ein Seminar in palliativer Begleitung absolviert haben. Diese kümmern sich während der gesamten Fahrt um den Patienten. Außerdem kann ein Palliativpfleger mitgenommen werden und ein Familienmitglied. Weitere Angehörige können eigenständig mitreisen.

Was kostet eine Fahrt? Ausflüge mit dem Herzenswunsch-Wagen sind kostenlos - sowohl für den Patienten als auch für den mitreisenden Angehörigen. Die Malteser arbeiten ehrenamtlich und begleiten die Herzenswunsch-Fahrten in ihrer Freizeit.

Wer kann sich melden? Jeder! Der Patient selbst, seine Angehörigen, Freunde, Pfleger, ehemalige Arbeitskollegen... Voraussetzung ist, dass der Patienten eine solche Fahrt machen möchte und es nicht der Wunsch anderer ist. Mitarbeiter der Organisation beurteilen dann, ob der Patient in der Lage ist, einen solchen Ausflug zu unternehmen.

Wie läuft die Organisation? Mitarbeiter der Malteser besuchen den Patienten und besprechen mit ihm die Details - vorausgesetzt, das Ziel liegt im Bereich des Möglichen und dem Patienten kann solch eine Fahrt zugemutet werden. Die Mitarbeiter überprüfen u.a., ob der Zielort für eine solche Fahrt ausgelegt ist.

Welche Ziele kommen in Frage? Mit dem Herzenswunsch-Wagen können Ziele in ganz Deutschland angesteuert werden. Auch die Niederlande sind möglich. Weitere Fahrten, z.B. ins europäische Ausland, werden nicht unternommen, auch wegen des Gesundheitszustandes der Patienten.

Was passiert im Ernstfall? Sollte es während der Fahrt zu einer akuten gesundheitlichen Situation kommen, z.B. ein Herzstillstand, handeln die Begleiter im Sinne des Patienten. Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen oder andere Therapien eingeleitet werden oder nicht? Das entscheidet der Patient vor der Abfahrt selbst. Im Ernstfall wird ein nahegelegenes Krankenhaus angesteuert.

Interview mit Thorsten Heß

Foto: Eike Breustedt

Notfallsanitäter und Herzenswunsch-Koordinator Paderborn (7:16 Min)