Auch zu Ostern gilt die 2-Personen-Regel – darauf weist die Herforder Kreispolizei nochmals hin. Feiern mit den Verwandten und Freunden, die nicht in einem Haushalt zusammenwohnen, sind nicht erlaubt. Wer sich nicht daran halte, dem drohen Bußgelder in Höhe von 200 Euro pro Person, sagt Polizeisprecher Uwe Maser.
Die Regelungen sind klar: Auch an allen Ostertagen wird das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit gelten. Das heißt: Alle Ansammlungen ab drei Personen sind verboten. Ausgenommen sind Familien und in einem Haushalt lebenden Personen. Damit fällt das gemeinsame Ostereier suchen im Park zum Beispiel flach. Aber was heißt das für meine Feier zu Hause. Grundsätzlich verboten ist es nicht, wenn Onkel oder Tante zum Osterfrühstück kommen. Es findet ja in den eigenen vier Wänden statt. Allerdings sollte man auch hier bedenken: Weniger Kontakte bedeutet auch ein geringeres Risiko das Virus zu verbreiten. Und ausarten sollte das Ganze auch nicht. Ladet nicht die ganze Kindergartengruppe oder Schulklasse ein. Dann könnte das als "Corona-Party" gelten und die Polizei rückt an.
Auch der Besuch von Verwandten, die in Kliniken und Pflegeheimen sind, geht nicht. Auch hier ist es verboten, wenn es nicht um die medizinische oder pflegerische Versorgung geht.
Viele Kirchen haben ebenfalls auf die Corona-Pandemie reagiert. Gottesdienste fallen jetzt schon aus oder werden im Internet übertragen. Auch an Ostern, dem höchsten christlichen Feiertag, wird das nicht anders sein. Hier werden die öffentlich-rechtlichen Sender einzelne Gottesdienste im Fernsehen übertragen.