Die Detmolder Staatsanwaltschaft will das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde so nicht hinnehmen. Die Behörde will in Revision gehen.
Das Landgericht Detmold hatte am Abend (17.07.19) einen Mann aus Stade zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte die beiden mutmaßlichen Haupttäter zum Kindesmissbrauch angestiftet und über eine Webcam dabei zugeschaut. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür zwei Jahre und neun Monate gefordert, die Strafe hätte dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Bei der Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler. Wird der BGH fündig, müsste das Landgericht den Fall neu verhandeln.