Die Städte und Gemeinden bei uns im Kreis Herford müssen hunderte, zusätzliche Wahlbenachrichtigungen rausschicken. Grund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass auch Menschen in Vollbetreuung oder in Psychiatrien bei der Europawahl mitwählen dürfen. Im Kreis Herford trifft das auf über 300 Menschen zu, sagte uns ein Kommunalbeauftragter des Kreises. Von allein bekommen Betroffene die Wahlbenachrichtigung aber nicht. Sie müssen bei der Stadt beantragen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.