Seit gestern (20.04.) sind viele Geschäfte bei uns wieder geöffnet, der große Ansturm ist in den Städten im Kreis Herford aber ausgeblieben. Zwar war zum Beispiel in der Herforder Innenstadt wieder mehr los als in den vergangenen Wochen. Die meisten Menschen hätten aber gezielt und nur das Dringendste eingekauft, heißt es vom Handelsverband OWL.
Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben kontrolliert, ob sich die Einzelhändler an die strengen Auflagen halten. Das Ergebnis ist erfreulich: Es wurden kaum Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt.
Nach der geänderten, seit gestern gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen können Einzelhandelsgeschäfte seit dem 20. April wieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Das haben auch in der Herforder Innenstadt zahlreiche Geschäftsleute bereits umgesetzt und verkaufen wieder Waren.
Darüber hinaus dürfen seit dem 20. April – unabhängig von der Quadratmeterzahl – Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Autohäuser und Fahrradhändler wieder öffnen. Auch für so genannte Shopping Malls gibt es Ausnahmen. Wenn sich darin mehrere einzelne Läden unter 800 Quadratmetern Fläche befinden, dürfen diese im Center öffnen.
Alle Inhaber haben darauf zu achten, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter in dem Geschäft aufhält. Auch sollen die Kunden weiter mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander und auch zum Personal einhalten. Die Geschäftsleute müssen dafür sorgen, dass die Regeln beachtet werden und das kann eben auch dazu führen, dass sich Schlangen bilden und Menschen warten müssen, bis sie ins Geschäft gelassen werden.
Dringend empfohlen ist es, bei Einkäufen und im Öffentlichen Personennahverkehr Masken zu tragen. Eine Pflicht gibt es in Nordrhein-Westfalen aber nicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vorgenommen. Daneben wurde die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) inhaltsgleich verlängert. Alle drei Verordnungen haben jetzt eine Laufzeit bis einschließlich 3. Mai 2020.