In die Debatte um den Muezzin-Ruf in Herford könnte heute Bewegung kommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt einen ähnlich gelagerten Fall in Oer-Erkenschwick.
Ein Ehepaar dort klagt allerdings nicht gegen die Lautstärke des Gebetsrufs, sondern gegen den Inhalt. Die bekennenden Christen monieren, dass bei dem Ritual der Gott der Muslime über Jesus Christus gestellt wird.
Die Richter müssen nun entscheiden, ob die Stadt der muslimischen Gemeinde erlauben durfte, über Lautsprecher zu ihrem Freitagsgebet aufzurufen.
In Herford war der Muezzin-Ruf in der Moschee an der Bielefelder Straße zum Wahlkampfthema geworden.