Über die Osterfeiertage gibt es wieder ein paar Einschränkungen im privaten und im öffentlichen Leben. Ostermontag beispielsweise dürfen bei uns keine Geschäfte öffnen – das gilt auch für Bäckereien, Kioske oder auch Blumenläden, heißt es von der Detmolder Bezirksregierung.
Sie verweist auf das Ladenöffnungsgesetz NRW. Schon morgen an Karfreitag gelten viele Einschränkungen: Es ist ein stiller Feiertag. Das bedeutet, dass alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, verboten sind.