Für bestimmte Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 werden ab heute in NRW Impftermine angeboten. Dazu gehören unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkte, Lehrerpersonal an weiterführenden Schulen, sowie Angestellte in der Justiz und Steuerfahndung. Das Gleiche gilt auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie für Eltern von schwer chronisch kranken Kindern und Jugendlichen.
Impftermine können über die Hausärzte oder das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung gebucht werden.
Doppelbuchungen sollen vermieden werden
Für Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels im Kreis Herford gibt es eine Sonderregelung. Sie können ab heute Nachmittag bis einschließlich Sonntag einen Impftermin über die Internetseite des Kreises buchen. Für diese Berufsgruppe steht ein Sonderkontingent von 1500 Impfdosen zur Verfügung. Wer beim Kreis keinen Termin bekommt, soll es über das Buchungssystem der KVWL probieren.