Bündes Politiker sprechen gerade darüber, in welcher Weise Haustiere mit ihren Besitzern beerdigt werden können. Für solche Fälle könnte es künftig zwei Bedingungen geben: Der Besitzer muss vorher bestattet werden und sein Haustier darf nur dann dazu gelegt werden, wenn es eingeäschert ist.
Die Urne wird als offizielle „Grabbeigabe“ gewertet.
Bis Juli haben die Bünder Politiker Zeit, das Thema weiter zu beraten. Dann entscheidet der Rat, ob die gemeinsame Beerdigung von Besitzer und Haustier in der neuen Friedhofssatzung genehmigt werden soll.