Der Kreis Herford betont noch einmal, dass die Schnelltests bei der Arbeit freiwillig sind. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie einen machen wollen oder nicht. Gleiches gilt für die Unternehmen. Auch sie sind nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Corona-Schnelltests anzubieten. Doch wenn sie sich dafür entscheiden, dann dürfen sie es laut CoronaTest-Quarantäne-Verordnung nur innerhalb der eigenen Belegschaft tun.
Behörden raten zu Testungen in Unternehmen
Grundsätzlich sind die Behörden dafür, Firmenbeschäftigte regelmäßig testen zu lassen. So könnten Unternehmen mit dazu beitragen, dass Infektionen schnell erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.
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