Trotz eines leichten Anstiegs der Corona-Zahlen und der Angst vor der Ausbreitung von Virus-Mutationen lockert Nordrhein-Westfalen ab Montag die Corona-Auflagen. Schulen, Kitas und der Freizeitsport, aber auch Gartenmärkte, dürfen zumindest teilweise wieder öffnen. Dieses sind die wichtigsten Änderungen:
Schulen und Kitas:
Am Montag sollen zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen, wenn auch für weniger Stunden.
Freizeitsport:
Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.
Musikschulen:
In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.
Hundeschulen:
Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.
Gartenmärkte:
Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkten dürfen dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden. Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen erlaubt.
Friseure und Fußpflege:
Auf den nächsten Haarschnitt - das war bereits bekannt - müssen die Menschen noch ein paar Tage länger warten. Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten werden. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen hingegen weiter geschlossen bleiben.
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt bis zum 7. März. Alle Fragen zu den Neuerungen beantwortet das Land hier.