Außerdem weist der Kreis Herford ausdrücklich darauf hin, dass alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind. Das gilt sowohl für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel. Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der Daseinsfür- und Vorsorge dienen, dürfen weiterhin stattfinden – wie beispielsweise der Wochenmarkt.
Bei Hochzeiten und Beerdigungen ist die Teilnehmerzahl deutlich eingeschränkt worden. Bei standesamtlichen Trauungen dürfen nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen, die Eltern und, wenn vorhanden, gemeinsame Kinder dabei sein.