Pflegeeinrichtungen dürfen Bewohner bei einem Corona-Verdacht nicht ohne Weiteres isolieren. Das hat das Mindener Verwaltungsgericht entschieden und einem Eilantrag einer Heimbewohnerin aus dem Kreis Lippe stattgegeben. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass der entsprechende Punkt in der Allgemeinverfügung des Landes rechtswidrig ist.
Sie kritisieren unter anderem, dass die Einrichtungen selbst entscheiden sollen, wer isoliert wird – ohne Beteiligung der Gesundheitsämter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.