Eine Kuriosität erwartet die Besucher morgen auf dem Herbstfest in Bruchmühlen. Der Ort ist geteilt – nicht durch eine Mauer, sondern durch eine Grenze. Eine Seite gehört zu Rödinghausen in NRW, die andere Hälfte gehört zum niedersächsischen Melle. Das Herbstfest muss deshalb geteilt ablaufen. Auf niedersächsischer Seite darf der Tag der deutschen Einheit als verkaufsoffener Feiertag stattfinden, auf der nordrhein-westfälischen Seite nicht. Das Gesetz macht der Werbegemeinschaft Bruchmühlen einen Strich durch die Rechnung – es verbietet das Öffnen an diesem Feiertag komplett.