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Oliver Behrendt
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Urteil gegen Neonazi Krolzig bleibt bestehen

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Bielefelder Amtsgerichts gegen den Neonazi Sascha Krolzig bestätigt. Es bleibt dabei, dass er wegen Volksverhetzung und Beleidigung für sechs Monate ins Gefängnis muss. Krolzig hatte 2016 den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford-Detmold als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet. Diese Bezeichnung gehöre zum Vokabular des Nationalsozialismus, urteilten die Hammer Richter. Damit würde der Angeklagte zum Hass aufstacheln. Krolzig, der Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“ ist, kann dieses Urteil nicht mehr anfechten.