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Christopher Deppe
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Schwimmlehrer-Prozess: Gericht will Gutachten

Nach dem Tod eines Sechsjährigen im Rehmer Hallenbad soll in den nächsten Wochen ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Jungen in Auftrag gegeben werden. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen will damit klären, ob das Kind im Januar 2018 wegen eines Gendefekts am plötzlichen Herztod gestorben ist. Die Verteidigerin des angeklagten Schwimmlehrers hatte das Gutachten beantragt.
Die Staatsanwaltschaft und auch die Eltern des Jungen als Nebenkläger werfen ihm vor, bei der Schwimmstunde nicht gut genug aufgepasst zu haben. Das Gutachten könnte in dem Fall eine Wende bringen. Konkret geht es um das Long-QT-Syndrom bei dem innerhalb kürzester Zeit die Berührung mit Wasser Herz- oder Kammerflimmern mit tödlichen Folgen auslösen kann. Für das Gutachten ist das Bad Oeynhausener Herzzentrum im Gespräch.