Wenn Unternehmen im Kreis Herford größere Arbeitsausfälle durch den Corona-Virus haben, können sie Kurzarbeitergeld beantragen. Beispielsweise, weil Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein so genanntes unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn Betriebe durch staatliche Schutzmaßnahmen geschlossen werden.
Ob ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld besteht, entscheidet letztendlich die Agentur für Arbeit.