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Christopher Deppe
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Wieder größere Corona-Beschränkungen im Kreis Herford

Weil die erste Corona-Warnschnelle deutlich überschritten ist, gelten im Kreis Herford ab Mitternacht stärkere Beschränkungen. Beispielsweise müssen im Kino oder bei Konzerten nun auch am Sitzplatz Masken getragen werden. Gleiches gilt für Märkte, Beerdigungen oder standesamtlichen Trauungen. Feste dürfen nur noch mit maximal 25 Menschen gefeiert werden. Der Krisenstabs-Chef des Kreises Herford Markus Altenhöner sagte uns:

Seit gestern ist der Corona-Inzidenzwert im Kreis Herford von 32 auf 41,9 gestiegen. Die erste Warnschwelle liegt bei 35. Momentan gibt es bei uns im Kreis 120 aktiv Infizierte.

PRESSEINFO KREIS HERFORD

Seit gestern sind 28 Corona-Infektionen im Kreis Herford dazu gekommen. Die Zahl der Genesenen steigt von 725 auf 727 leicht an. Kreisweit gibt es aktuell 120 infizierte Personen. Insgesamt sind im Kreisgebiet 855 bestätigte Infektionen bekannt.

Der Inzidenzwert liegt damit aktuell bei 41,9 und überschreitet damit die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit gilt die erste Gefahrenstufe der Corona-Schutzverordnung.

Im Kreis Herford gibt es insgesamt acht Todesfälle, wobei 6 (laut Totenschein) an Corona verstorben sind und 2 mit Corona. Derzeit befinden sich 10 Personen in stationärer Behandlung, keiner davon befindet sich in der Intensivbehandlung oder muss künstlich beatmet werden.

Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (44), Spenge (4), Bünde (26), Löhne (14), Vlotho (8), Enger (11), Rödinghausen (7), Hiddenhausen (4) und Kirchlengern (2).

Markus Altenhöner, Leiter des Krisenstabs beim Kreis Herford mit einer Einschätzung der Lage: „Mit dem Blick auf die regionale und landesweite Lage kommt diese Entwicklung für uns nicht überraschend. Wir gehen davon aus, dass die Werte auch weiterhin steigen. Deshalb bereiten wir uns auch jetzt schon auf die zweite Gefahrenstufe vor, die ab einem Inzidenzwert von 50 in Kraft tritt. Um die Gefahr langfristig einzudämmen, werden deshalb jetzt die Schutzmaßnahmen ebenfalls verstärkt.“

Der Kreis Herford hat wegen der neuen Lage nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag, 22.10.2020 um 0:00 Uhr in Kraft tritt. Sie basiert auf den in der Corona-Schutzverordnung festgelegten Maßnahmen des Landes NRW.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung empfiehlt der Kreis Herford auch weiterhin überall da, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.

„Wer sich unsicher fühlt, sollte die Maske aufsetzten oder aufbehalten. Sicherheit geht vor, auch beim Sich-selbst-sicher-fühlen“, appelliert Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.

Zu den aktuellen Fällen:

Die aktuell hohe Zahl an Neuinfizierten lässt sich auf kein konkretes Geschehen zurückführen. Nach wie vor ist die Zahl der neuinfizierten Kontaktpersonen steigend, so Dr. Marie-Luise Kluger, Leiterin des Gesundheitsamtes: „Das Infektionsgeschehen ist allgemein sehr hoch – das hatten wir für den Herbst erwartet. Eine Infektionswelle in dieser Jahreszeit ist typisch. Entsprechend hoch sind auch die Anzahl der Tests, die derzeit durchgeführt werden, deshalb werden die Zahlen auch weiter steigen.“

Verpflichtende Maßnahmen bei einer 7-Tages-Inzidenz > 35 ("Gefahrenstufe I")

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Festen aus herausragendem Anlass auf 25 Personen
  • Begrenzung Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen/Versammlungen/Kongressen auf 1.000 Personen
  • Maskenplicht auch am Sitz- und Stehplatz: Bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen) gilt diese Regelung.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern (auch bei festen Sitzplätzen und Vorliegen eines namentlichen Sitzplans): bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angebote; bei internen Unterrichtsveranstaltungen, praktischen Übungen und Prüfungen im öffentlichen Dienst; bei Bildungsangeboten oder Prüfungen von außerschulischen Einrichtungen und Organisationen; bei Konzerten, Aufführungen in öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen; beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen u. ä.

Weitere Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 17.10.2020

  • Maskenpflicht auf Märkten (bisher: an Marktständen) und auf Beerdigungen. Bei Zusammenkünften nach Beerdigungen, standesamtlichen Trauungen und Zusammenkünften vor dem Ort der Trauung gilt keine Abstandspflicht unter nahen Angehörigen (aber Hygienevorkehrungen und einfache Rückverfolgbarkeit); die Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes sind im Übrigen zu beachten. Es gilt eine Maskenpflicht für alle Teilnehmer
  • Gottesdienste: Erfordernisse bei erhöhten 7-Tages-Inzidenz-Werten werden von Kirchen/Religionsgemeinschaften "berücksichtigt"
  • Gastronomie: bei mehreren Tischen, die zu einer Veranstaltung gehören, darf auf Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstände während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung nur innerhalb der festen Tischgruppe verzichtet werden
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