Obwohl es kaum noch Einschränkungen gibt, gilt ab Freitag in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Die bisherigen Regeln wurden verlängert. Das heißt, die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen bleibt bestehen.
Laumann rät weiter zur Maske in Innenräumen
Gesundheitsminister Laumann empfiehlt, weiterhin in Innenräumen eine Maske zu tragen, auch wo es nicht mehr vorgeschrieben ist. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Dort gilt auch die Testpflicht für Beschäftigte und bei Neuaufnahmen weiter.