Für die rund 3500 Beschäftigten der Gastronomie im Kreis Herford gilt ein höherer Mindestlohn. Arbeitgeber müssen rückwirkend zum 1. August ihren Angestellten mindestens 9 Euro statt wie bislang 8 Euro 50 zahlen. Das ist das Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Wer sich nicht daran halte, mache sich strafbar. Der neue Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber.