Das Land NRW hat für den Kreis Minden-Lübbecke die umstrittene 15-Kilometer-Regel angeordnet. Die entsprechende Corona-Regionalverordnung gilt seit Mitternacht, der Grund sind die vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Mühlenkreis.
Damit dürfen sich die Menschen ab sofort nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Stadt- oder Gemeindegrenze entfernen. Die Regel hat aber auch Konsequenzen für Menschen von außerhalb. Sie dürfen in vielen Fällen nicht mehr in den Kreis Minden-Lübbecke hineinfahren. Und zwar dann, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort verlassen.
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, den Besuch von engen Familienmitgliedern oder des Lebensgefährten, die Notbetreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, sowie für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe. Die entsprechende Verordnung findet Ihr auf unserer Serviceseite und auf der Homepage der Landesregierung NRW.
Angeordnet hat das Land die 15-Kilometer-Regel für Kreise und kreisfreie Städte mit einem Corona-Inzidenzwert von mehr als 200. Neben Minden-Lübbecke ist in OWL noch der Kreis Höxter betroffen. Für Bielefeld gibt es eine Ausnahme, obwohl die Stadt ebenfalls bei der Inzidenz über 200 liegt.