Betriebe im Kreis Herford, die nach längerer Zeit wieder Kurzarbeit einführen wollen, müssen das der Arbeitsagentur melden. Eine erneute Anzeige sei erforderlich, wenn die Kurzarbeit für drei Monate am Stück unterbrochen wurde.
Wird die Kurzarbeit bloß fortgesetzt, genügt eine formlose Anzeige auf Verlängerung bei der Herforder Arbeitsagentur.