Das Anlegen von Schottergärten soll im Kreis Herford bereits per Bebauungsplan verboten werden. Der Naturschutzbeirat des Kreises fordert Städte und Gemeinden dazu auf, das so umzusetzen. Ziel ist die Beseitigung von Schottergärten und Betonpflasterflächen im Rahmen des Klimaschutzprogramms.
Laut Naturschutzbeirat gibt es für ein Verbot eine rechtliche Grundlage in der Landesbauordnung. Kritisiert wird, dass Schottergärten der Tierwelt Lebensraum wegnehmen und Schuld daran sind, dass Regenwasser schlecht abfließt.