Grundstücksbesitzer im Kreis Herford sollten sich den 31. Oktober dick im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen sie ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer bei den jeweiligen Finanzämtern abgegeben haben. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat.
Neues Verfahren ab 2025
Ab 2025 wird der Grundsteuerwert nach einem neuen Verfahren errechnet. Die Finanzämter brauchen zum Beispiel Daten über Bodenrichtwert, Grundstücksfläche oder Alter des Gebäudes und wie es genutzt wird.
Bis auf Ausnahmefälle müssen die Erklärungen grundsätzlich über das Online-Finanzamt ELSTER übermittelt werden.