Ab heute gelten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen im Kreis Herford neue Corona-Regeln.
Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz reicht nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz nicht mehr aus.
Die Testpflicht bleibt bestehen – nur Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
FFP2-Masken müssen auch wieder im öffentlichen Fernverkehr getragen werden.