Der Tod eines 16 Monate alten Jungen in Porta Westfalica wird die Gerichte vermutlich weiter beschäftigen. Die 38-jährige Leiterin der Tagesstätte war zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt hatte. Der Junge war in einem mit nur wenigen Zentimetern Wasser gefüllten Maurerkübel ertrunken. Mit dem Urteil lag das Amtsgericht Minden deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe gefordert hatte. Die Erzieherin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt – jetzt muss das Landgericht Bielefeld entscheiden, ob der Antrag angenommen wird.