Risikopatienten und Menschen ab 60 können nur noch heute ihren ersten Berechtigungsschein für sechs FFP2-Masken einlösen.
Ab Montag sind die Coupons nicht mehr gültig. Darauf weist der Apothekerverband Westfalen-Lippe hin. Der zweite Coupon gelte allerdings noch bis Mitte April.
Empfänger von Arbeitslosengeld II können noch bis zum 6. März ihre Schutzmasken in Apotheken abholen.