Die Einzelhändler im Kreis Herford schauen heute (24.11.20) gespannt nach Münster. Das Oberverwaltungsgericht dort will im Laufe des Tags seine Entscheidung zu den Sonntagsöffnungen bekanntgeben.
Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geklagt. Demnach sind verkaufsoffene Sonntage auch ohne besonderen Anlass zulässig, weil sie das Gedränge in den Fußgängerzonen entzerren und so dem Infektionsschutz dienen.
NRW will den Händlern Sonntagsöffnungen während der Weihnachtszeit erlauben, damit sie umsatzmäßig etwas besser durch die Corona-Krise kommen.