Das Bundesverfassungsgericht hat heute (10.07.20) das Urteil gegen den Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“, Sascha Krolzig, bestätigt. Krolzig war vom Bielefelder Landgericht wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig, als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet. Kellig hatte die Stadt Preußisch Oldendorf aufgefordert, den Verleger ihres Amtsblatts zu wechseln, weil dieser auch Schriften mit rechtsradikalem Hintergrund verbreiten würde. Darüber hatte sich wiederum Krolzig öffentlich aufgeregt.