Die sogenannten Spaziergänge von Gegnern der Corona-Politik haben heute ein gerichtliches Nachspiel. Ein 40-Jähriger muss sich am Mittag vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Januar und Februar die Protestmärsche in der Stadt gegen die Impfpflicht und die damaligen Corona-Maßnahmen geleitet zu haben. Die Demonstrationen waren damals nicht bei den Behörden angemeldet worden. Nicht nur in Bad Oeynhausen, sondern auch in zahlreichen anderen Orten in unserer Region hatte es am Jahresanfang Aufrufe zu Spaziergängen gegen die Corona-Politik gegeben.