Ausgangsbeschränkung ab Samstag, Schulen bleiben vorläufig auf - Geschäfte können eingeschränkt geöffnet bleiben
Das bundesweite Infektionsschutzgesetz ist seit Freitag in Kraft. Ab Samstag (24.04.2021 - 0 Uhr) gelten die neuen Einschränkungen abhängig von der 7-Tages-Inzidenz. Sobald die an drei Tagen hintereinander über den jeweils vorgeschriebenen Höchstwert liegt, gelten ab dem übernächsten Tag die abgestimmten Regelungen. Der Höchstwert ist gestaffelt und betrifft jeweils unterschiedliche Bereiche. Die Notbremse tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem jeweiligen Schwellenwert liegt.
Ausschlaggebend ist der Inzidenzwert – entscheidend sind die vom RKI gemeldeten Zahlen
Ab einem stabilen Inzidenzwert über 100 in einem Kreis greift die einheitliche „Notbremse“. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Steigt der Inzidenzwert auf über 150 greifen zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzung von Geschäften. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100, 150 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Auswirkungen für den Kreis Herford
Der Kreis Herford hatte – laut RKI-Daten – in den vergangenen drei Tagen (20.04. – 22.04.2021) einen Inzidenzwert von über 100. Bei Überschreitung eines Inzidenzwertes von über 100 gelten im Kreisgebiet ab Samstag (24.04.2021) neue Regelungen. Dazu gehören u.a. insbesondere eine Ausgangsbeschränkung sowie strengere Kontaktregelungen, die auch im privaten Bereich (eigene Wohnung) gelten. Schulen und Kitas bleiben vorläufig offen, Geschäfte können eingeschränkt geöffnet bleiben (Detaillierte Regelungen s. u.).
Ob und ab wann welche weiteren Maßnahmen greifen, entscheidet das Land (ggf. auch wieder sehr kurzfristig). Die Grenze von 150 hat der Kreis Herford am Freitag (23.04.) den zweiten Tag in Folge überschritten, den Grenzwert von 165 am ersten Tag.
Eine Einschätzung von Landrat Jürgen Müller
„Die bundesweite Notbremse trifft den Kreis Herford in der ersten Stufe. Wir haben den ersten kritischen Höchstwert erreicht. Mit einem beständigen Inzidenzwert von über 100 folgen nun verschiedene Maßnahmen, die für uns - bis auf eine Ausnahme - nicht neu sind. Neu ist die Begrenzung der Kontakte auch im privaten Raum. Der Eingriff ist sicherlich hart und bedenklich – wir müssen uns aber vergegenwärtigen, dass wir um Menschenleben kämpfen und Krankenhäuser und Intensivstationen langfristig dringend entlasten müssen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bevölkerung im Kreisgebiet die Maßnahmen zeitlich begrenzt mitträgt – wir haben das schon mal geschafft. Anders als damals, schreitet nun das Impfen weiter voran. Ich bin zuversichtlich, dass wir spätestens Ende Juni, wenn die Notbremse bundesweit gelockert werden soll, ein ganzes Stück weiter sind. Wichtig ist, dass wir nun einheitliche und transparente Maßnahmen haben. Wir brauchen Regelungen, die sich auch der sehr dynamischen Pandemielage anpassen und die gesetzlich abgesichert sind. Vor Ort, in den Kreisen und kreisfreien Städten, hatten wir einen bunten Flickenteppich und die fehlenden gesetzlichen Grundlagen machten es schwer, Entscheidungen zu treffen.“
Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.
Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?
Was gilt in Schulen?
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Bleiben die Kirchen offen?
Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind weiterhin erlaubt. Die Länder können aber auch für diese Bereiche Schutzmaßnahmen vorsehen.
Wer kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden?
Die Einhaltung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz werden nach wie vor von den zuständigen Landesbehörden – Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Polizei – überwacht.
Muss ich mir das Testergebnis bescheinigen lassen?
Ja. Das negative Testergebnis muss in der durch CoronaTestQuarantäneVO vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Diese schriftliche bzw. digitale Testbestätigung darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist bei der Inanspruchnahme der Angebote mitzuführen.
Welche Tests gibt es und wie sind diese durchzuführen?
In den Testzentren und Teststellen im Kreis Herford werden im Rahmen der Bürgertestung Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) durchgeführt: Sie müssen von fachkundigen oder geschulten Personen angewendet werden, die zur Durchführung eines Corona-Schnelltests befugt sind und einen Testnachweis hierüber erteilen können. Daneben gibt es noch die Möglichkeit von Corona-Selbsttests. Auch sie müssen unter Aufsicht der zur Durchführung eines Corona-Schnelltests befugten Personen vorgenommen werden.
Wie oft kann ich mich testen lassen? Sind die Tests kostenlos?
Die Bürger-Testungen sind kostenlos. Sie können nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Was passiert, wenn mein Schnell- oder Selbsttest positiv ist?
Ist ein Schnell- oder Selbsttest positiv, ist die betroffene Person dazu verpflichtet, sich „unverzüglich“ in Quarantäne zu begeben und umgehend einen so genannten PCR-Test durchführen zu lassen. Die Quarantäne dauert zunächst bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses an. Der PCR-Test kann nach Durchführung des positiven Schnell- oder Selbsttest kostenlos entweder beim Hausarzt oder im Testzentrum u.a. an der Oststraße 23 in Herford durchgeführt werden. Erst nach Bestätigung eines positiven PCR-Tests gilt eine Person als infiziert.
Muss ich mich - wenn ich bestimmte Angebote gemäß der Allgemeinverfügung wahrnehmen möchte – auch dann testen lassen, wenn ich schon geimpft bin?
Ja. Auch geimpfte Personen brauchen einen negativen, tagesaktuellen und bestätigten Schnell-oder Selbsttest, wenn sie beispielsweise im Einzelhandel einkaufen oder Zutritt zu einem Museum haben wollen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Es gibt derzeit drei große Testzentren im Kreis Herford, in denen täglich teilweise bis zu 6.000 Tests durchgeführt werden können. Dazu bieten bestimmte Apotheken, HausärztInnen, ZahnärztInnen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen Schnell- oder Selbsttests an. Eine Liste der Testmöglichkeiten im Kreis Herford gibt's hier. Es gibt neben den üblichen Bürgertestungen für Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter*innen testen zu lassen. Diese für die Beschäftigten kostenlosen Corona-Schnelltests müssen mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt und können von diesem auch bescheinigt werden. Alternativ können auch Teststellen oder Testzentren, die Bürgertestungen vornehmen, auf Kosten der Unternehmen beauftragt werden.