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Christina Wolff
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AU-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

Gelber Schein adé

Krankschreibung, Tabletten und Stift liegen auf dem Tisch

9. Januar 2023

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da… aber nicht für alle.

  • Rund 77 Millionen Krankschreibungen verzeichnet Deutschland im Jahr.
  • Seit 1.1.2023 entfällt die Pflicht des gelben Scheins, die Arbeitsunfähigkeit wird ab sofort von der Praxis an die Krankenkassen elektronisch versendet, der Arbeitnehmer muss lediglich seinen Arbeitgeber noch informieren.
  • Die neue, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eAU - gilt nur für gesetzlich Versicherte - für Privatversicherte und Minijobber ändert sich vorerst nichts.

„Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann. Die einjährige Pilotphase wurde sinnvoll genutzt, um Systeme zu testen, Fehler zu beheben und eine sehr solide Basis von fast vier Millionen Testläufen im Echtbetrieb zu schaffen.“

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbands Bund der Krankenkassen

Wie erleichtert die eAU unsere Krankschreibung?

Seit dem 1.1.2023 ist es amtlich. Der gelbe Schein hat ausgedient und damit auch der Papierkram. Wenn wir jetzt krank werden, gehen wir zum Hausarzt und lassen unsere Arbeitsunfähigkeit feststellen. Die Praxis erstellt anschließend eine eAU – eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die eAU wird von unserem Hausarzt an die Krankenkasse verschickt. Wir bekommen lediglich einen Papierausdruck als Beleg für unsere Unterlagen. Unseren Arbeitgeber informieren wir anschließend über unsere Erkrankung - fertig. Die bisher übliche Regelung mit drei gelben Scheinen für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und für uns entfällt. Allerdings gilt diese Regelung - bislang - nur für alle gesetzlich Krankenversicherten.

Wer muss auf die eAU-Erleichterung verzichten?

Die neue digitale Krankschreibung gilt nicht für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte. Auch Minijobber und die Kinder von Arbeitnehmer:innen sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Für sie ändert sich nichts und es bleibt bei der bekannten papierintensiven Krankschreibung per gelbem Schein. Aber auch gesetzliche Versicherte müssen im Krankheitsfall aufpassen: Während (nahezu) alle Arzt-Praxen und Krankenhäuser an das neue Verfahren angeschlossen sind, gilt dieses nicht für Privatärzte und vor allem auch nicht bei Krankschreibungen im Ausland.

Wie werden die Arbeitgeber:innen informiert?

Unsere Arbeitgeber:innen sind bei einer Krankschreibung mit der Einführung der digitalen Krankschreibung in der Holschuld. Sie müssen bei unserer Krankenkasse die eAU abrufen, wenn wir uns krankgemeldet haben. Die Krankenkasse übermittelt dann unseren Namen, den Anfang und das Ende der Krankschreibung und die Kennzeichnung als Erst- oder als Folgemeldung. Unsere Diagnose und welche Ärztin bzw. welcher Arzt uns krankgeschrieben hat, wird nicht übermittelt. Zur Sicherheit der digitalen Übertragung unserer sensiblen Daten schreiben die Verbraucherzentralen: „Die Übermittlung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen.“

Sollte die eAU nicht schon letztes Jahr starten?

Genau – der erste Starttermin war für den 1. Juli 2022 geplant. Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach hatte diese Pläne aber im März gestoppt. Als Gründe führte er die Fehleranfälligkeit des Systems an und das es noch nicht ausgereift sei: „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle, muss ich die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen." Die Testphase wurde deswegen bis zum 31.12.2022 verlängert. Mittlerweile hat sich die eAU durchgesetzt. Laut dem GKV-Spitzenverband wurden im Dezember 2,6 Millionen eAU pro Woche verschickt, etwa doppelt so viele wie im Vergleich zum August 2022. Insgesamt seien von August 2021 bis zum Ende letzten Jahres 61,4 Millionen eAU von den Praxen an die Krankenkassen verschickt worden.

Integration in die elektronische Patientenakte?

Im Laufe dieses Jahres soll es möglich sein, dass wir die eAU auch in unserer elektronischen Patientenakte – ePA – einspeichern lassen können – so der Plan. Allerdings braucht die ePA wohl selbst eine Art Neustart. Die Möglichkeit, unsere Gesundheitsdaten digital auf dem Smartphone abrufbar zu haben, ist zwar seit 2021 verfügbar, wird aber bislang kaum genutzt. Das freiwillige Angebot der ePA haben bislang nach einer Umfrage erst 450.000 der zusammen genommenen 53 Millionen Versicherten wahrgenommen. Anfang dieses Jahres soll die Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht werden und damit auch der Weg zum erklärten Ziel: 2025 sollen 80% der gesetzlich Versicherten die ePA nutzen.


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