Das Mindener Amtsgericht hat einen Mann aus Kirchlengern nach einem sexuellen Übergriff zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Er hatte sich vor 16 Jahren nach einer Familienfeier in Hüllhorst zu seiner Nichte ins Bett gelegt und diese unsittlich angefasst. Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tat. Er habe Wodka getrunken und sich danach zum Schlafen in ein Zimmer gelegt. Erst später habe er bemerkt, dass auch seine Nichte in dem Bett lag. Neben der Bewährungsstrafe muss er 3.000 Euro als Wiedergutmachung an das Opfer zahlen.