Kurz bevor die Freibäder bei uns wieder öffnen dürfen (20.05.) hat das NRW-Gesundheitsministerium die Regeln für Besucher, die Betreiber und das Personal veröffentlicht. Demnach gilt auch hier, dass nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern gleichzeitig ins Bad darf. Manche Freibäder in der Region hatten schon vorab damit gerechnet und angekündigt, dann Zeitkarten einsetze zu wollen. So soll jeder die Chance auf einen Freibadbesuch haben.
Freibäder müssen den Zutritt so regeln, „dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind.“ Als Maßstab könne man einen Besucher pro zehn Quadratmeter nehmen.
Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren, Einzelumkleiden seienbevorzugt zu nutzen. Sammelumkleiden sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m zulässig.
Auch „die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.“ Der Mindestabstand gilt laut Gesundsheitsministerium auch im Schwimmbecken. Es sei denn, man lebt in einem Haushalt oder ist mit einer befreundeten Familie unterwegs. Der klassische Freibad-Kiosk mit Pommes Frites und Eis darf öffnen.