Dämpfer für die Händler im Kreis Herford: Die Läden müssen an den Vorweihnachtssonntagen geschlossen bleiben. So hat es heute das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die NRW-Landesregierung wollte eigentlich per Corona-Schutzverordnung fünf Sonntagsöffnungen ermöglichen. Die Begründung war, dass dadurch der Kundenandrang in der Vorweihnachtszeit entzerrt werden könnte, was wiederum dem Infektionsschutz dienen würde.
Die Richter zweifelten jedoch an, dass dieser Effekt tatsächlich eintritt. Sie gaben damit der klagenden Gewerkschaft Verdi Recht. Zusätzliche Kunden in die Innenstädte zu locken, widerspreche dem Infektionsschutz, hieß es.
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