Die Lehrergewerkschaft bei uns macht sich Sorgen wegen der Corona-Regelungen in den Schulen.
Das von der Kultusministerkonferenz empfohlene regelmäßige Lüften der Klassenräume sei nur schwer umzusetzen - vor allem im Herbst und Winter. Viele Räume könnten außerdem aus baulicher Sicht gar nicht gelüftet werden.
Auch das vom Land NRW angekündigte Ende der vierzehntägigen Corona-Tests aller Lehrer und Erzieher nach den Herbstferien sieht die GEW kritisch. Schulen, in denen keine durchgehende Maskenpflicht gilt, könnten so schnell wieder zu Hotspots werden.
Zum Thema Feiern und Parties hat es am Dienstagabend (29. September) zahlreiche Einigungen zu Corona-Schutzmaßnahmen zwischen Bund und Ländern gegeben. Wenn gefeiert wird, so haben es Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbart, soll der Spaß auch irgendwann aufhören. Immer dann, wenn die Infektionszahlen steigen. Bisher durften in Nordrhein-Westfalen bei Hochzeiten zum Beispiel bis zu 150 Gäste zusammenkommen. Nun gilt folgendes: Wer in einem Restaurant mit mehr als 50 Gästen eine private Feier organisiert (Hochzeit, Geburtstag, etc.) muss das mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt anmelden. Für die Party muss eine Gästeliste geführt werden. Außerdem muss eine bestimmte Person angegeben werden, die für die gesamte Veranstaltung die Verantwortung trägt. Grundsätzlich dürfen an solchen Feiern aber weiterhin bis zu 150 Personen teilnehmen
Im privaten Bereich gibt es bisweilen keine offizielle Beschränkung. Dafür aber eine eindringliche Empfehlung, sich auf maximal 25 - schlimmstenfalls sogar zehn Gäste - zu beschränken. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte, dass diese Verschärfung nicht ab sofort überall und automatisch gilt, sondern erst dann wenn die Zahl der Neuinfektionen von 35 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, das gilt zum Beispiel für Hamm, gelten die verschärften Regeln. Diese sollen aber auch nur in der betroffenen Stadt beziehungsweise dem Landkreis durchgesetzt werden.
Es ist auch ein neues Bußgeld beschlossen worden - von mindestens 250 Euro. Diese Summe ist immer dann fällig, wenn sich jemand in einem Restaurant oder in der Kneipe mit einem falschen Namen einträgt. Beliebt sind “Donald Duck” oder “Superman”. Wenn es nach dem Bund geht, dann muss der Wirt das Bußgeld zahlen. Weil auch der Betreiber einer Gaststätte oder eines Restaurants Verantwortung trägt, sagt Kanzlerin Merkel. Die Landesregierung hat festgelegt, dass 250 Euro Bußgeld nun für falsche Angaben fällig werden - diese Personen müssen es auch selbst bezahlen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, dass es Kontrollen geben werde.
Außerdem verkündete Laumann einen Tag vor Ablauf der alten Coronaschutzverordnung (30. September), dass es weitere Maßnahmen gebe, die in der neuen Verordnung vom 1. Oktober an geben werde:
Autor: José Narciandi mit dpa