Der Kreis Herford hat sich vor Gericht gegen den Betreiber eines Backshops durchgesetzt. Die Lebensmittelüberwachung hatte bemängelt, dass die Lagerung der Ware in den oberen Regalen nicht den hygienischen Vorschriften entspricht, da Kunden sie mit den Händen anfassen könnten. Darüber hinaus bemängelten die Lebensmittelkontrolleure, dass bei den oberen Regalen der sogenannte Anhauchschutz fehle. Der Betreiber war daraufhin aufgefordert worden, die Mängel sofort zu beseitigen. Das hielt dieser für übertrieben und zog stattdessen vors Verwaltungsgericht Minden. In einem Eilverfahren gaben die Richter dem Kreis Herford mit seiner Forderung die Hygienemaßnahmen nachzubessern Recht.